03. März 2008
Terror-Prozess Wien: Burka in Gericht verboten
Im Terror-Prozess gegen das mutmaßliche Islamisten-Paar Mona S. und Mohamed M. wurde Angeklagte nach Weigerung zur Ablegung ihrer Burka des Saales verwiesen. Richter Norbert Gerstberger enthüllt die mögliche Wahrheit hinter der Burka und Mona S. darf Gesicht wahren.
Im heute vor dem Strafsenat des Wiener Straflandesgericht begonnenen Terror-Prozess, in welchem dem 22-jährigen Muslim Mohamed M. die Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung Al-Qaida und die Tätigkeit bei anderen international tätigen radikal-islamischen Terrornetzwerken vorgeworfen wird, sitzt dessen 21-jährige Ehefrau Mona S. mit Burka mit auf der Anklagebank. Da die Muslima die Ablage ihrer Burka vor den Geschworenen und dem Gericht verweigerte, wurde sie vom vorsitzenden Richter des Saales verwiesen.
Die Burka im Prozess der Wahrheitsfindung
Orientalisches Palaver: Tuberkolose hinter der Burka?
Bei der heutigen Eröffnung des Terror-Prozesses gegen den mutmaßlichen muslimischen Terroristen Mohamed M. und dessen Ehefrau Mona S., welche nach isalmischen Recht mit ihm verheiratet ist, kam es im Schwursenat des Wiener Straflandesgericht zwischen der Angeklagten und dem vorsitzenden Richter Norbert Gerstberger zu einer Art orientalischen Palavers über die Wahrung des wahren Gesichtes im Prozess der Wahrheitsfindung.
Vienna Online berichtet (hier) über das Palaver zwischen der Muslima mit Burka und dem Richter in Robe, in dessen Verlauf der Richter feststellt, daß Österreich kein Gottesstaat sei und, unter die Berufung auf § 234 StPo, der das Tragen einer Gesichtsverüllung vor Gericht rechtfertige, wenn die Person z.B. an Tuberkulose erkrankt ist, die glaubensstarke Muslima von der Verhandlung ausschloss.
Gegenüberstellung mit Zeugenaussage
Der ORF zeigt (hier) ein Bild der Muslima Mona S., bei welcher es sich wohl um eine Konvertitin handeln dürfte, und Radio Muezzin fragte sich nach dem Anschauen des folgenden Videos, in welchem eine Konvertin mit Burka Zeugnis über ihren wahren Glauben ablegt, ob es sich dabei um die angeklagte Mona S. handeln könnte.
Video: Deutsche Frau konvertiert zum Islam (Kopftuchzwang)
Sag beim Abschied leise “Inschallah”
Wie aus dem Gerichtssaal weiter berichtet wurde, ist es zwischen Mohamed M. und seiner Frau Mona S. zu einer innigen Verabschiedung gekommen.
Wir wünschen dem Paar, daß es sich nach einer hoffentlichen Haftentlassung wiedererkennen möge, so Gott will.
Mannheim, den 03.03.2008, 14:21 Uhr.
Posted in Justiz, Muslima, Video, Österreich on Mrz 3rd, 2008 by Wilhelm Entenmann

Woher wissen die denn, dass sie die richtige haben? So wie die aussieht, trägt sie zusätzlich noch die passenden Handschuhe dazu.
Nackt ausziehen und am Stefansdom anketten gehört für solche Leute eigentlich in die Liste möglicher Strafen.
Bekommt die Dame mit Schleier nach dem Ableben eigentlich auch ein paar Dutzend Jungmänner zugewiesen oder läuft das bei Damen anders? Und kann frau sich auch im Erwachsenenalter noch die Klitoris rausschneiden lassen oder macht man das nur bei Kindern?
@ Valery: wenn man den Karrikaturen Westergards trauen darf, bekommt die Dame allenfalls ein Ersatzvelum eingebaut und darf sich der Jungfrauenriege anschließen, was bei der durchschnittlichen Potenz eines Mannes heißt, dass sie im Schnitt alle 3 Monate einmal zum Zuge kommt - Burka vorausgesetzt, so dass der erfolgreiche Selbsmordbomber nicht nach Geschmack, sondern nach Zufall aufwählt.
Klitoris rausschneiden geht nicht, glaube ich, weil man damit den einzigen noch vorhandenen größeren Nervenknoten entfernen würde.
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